Bedingungen
Aktualisiert (Montag, den 09. Januar 2012 um 15:40 Uhr)
Strafregisterauszug
Wer sich entschieden hat mit uns zu trainieren, muss innert den ersten Trainingswochen einen aktuellen Strafregisterauszug mitbringen (eine Kopie zum Ablegen reicht, vorgezeigt werden muss jedoch das Original). Ein solcher kann an jedem Postschalter oder hier bestellt werden. Menschen die Gewaltverbrechen begangen haben, werden vom Training ausgeschlossen. Schliesslich wollen wir Ihnen beibringen sich selber zu Verteidigen und nicht jene Menschen trainieren vor denen wir uns eigentlich schützen möchten.
Mindestalter
Um Krav Maga Self Protect zu erlernen wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Jüngere Interessierte sind im Wing Chun Kung Fu-Training oder im Lei Tai, Sanda (San Shou) & Qingda-Training herzlich willkommen.



